Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden einige Begriffe in der kürzeren, männlichen Schreibweise verwendet. Diese Schreibweise wird als Synonym für die männliche und weibliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht
Das Mediationsgesetz definiert Mediation als ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis, die die Streitenden allparteilich durch das Mediationsverfahren führt.
Mediation geht davon aus, dass die Konfliktparteien eigentlich selbst die besten Experten zur Lösung ihrer Probleme sind. Allerdings verstellt der Konflikt den Zugang zu eigenen Stärken und Problemlösungskompetenzen, sodass die Konfliktparteien in diesem Moment für eine konstruktive Lösung des Konflikts regelrecht blockiert sind.
Ziel der Mediation ist es, die Streitenden wieder in die Lage zu versetzen, selbst eine bestmögliche Regelung für ihr Problem zu finden.
Der Mediator stellt den Konfliktpartnern ein bewährtes Konfliktlösungsverfahren mit verbindlichen Regeln zur Verfügung und führt die Beteiligten schrittweise durch den Prozess. In der Mediation erhalten die Beteiligten die Chance, sich selbst, den Konfliktpartner und den Konfliktkontext neu wahrzunehmen und zu reflektieren. Dadurch können auf Verstehen basierte, eigenverantwortliche Regelungen entstehen.
Am Ende einer erfolgreichen Mediation stehen klare, nachvollziehbare und rechtsverbindliche Regelungen. Bei Bedarf können die getroffenen Vereinbarungen unkompliziert (weil bereits Einvernehmen über die zu treffenden Regelungen besteht) von einem Rechtsberater in einen juristisch formulierten Vertrag überführt werden.
Zu Beginn des Mediationsverfahrens schließen die Konfliktparteien einen schriftlichen Vertrag mit dem Mediator. Dieser Vertrag dient dazu, grundsätzliche Fakten verbindlich zu regeln, die vor allem die zivilrechtlichen Rahmenbedingungen der Mediation betreffen. Diese Vereinbarung regelt z.B. den eigentlichen Mediationsauftrag, die Festlegungen zu Ort und Zeit, Fragen der Schweigepflicht, Honorar- und Stornobedingungen und Zahlungsmodalitäten. Besonders wichtig ist der Umgang mit Fragen zu Verjährungs- und Befristungsbestimmungen.
Die Frage, ob eine Wirtschaftsmediation besser als eine konventionelle juristische Auseinandersetzung vor Gericht ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Nach meiner Überzeugung ist eine Wirtschaftsmediation immer dann eine gute Alternative, wenn die Konfliktpartner in Zukunft - also nach einer Entscheidung über die Konfliktbeilegung - wieder in der Lage sein sollen (oder müssen), konstruktiv zusammenzuarbeiten und gemeinsame Ziele zu verfolgen.
Beispiele:
Im Internet gibt es viele Fundstellen über komparative Vorteile der Wirtschaftsmediation gegenüber konventionellen juristischen Streitbeilegungsverfahren (vice versa). Eine - wie ich finde -
gelungene Zusammenstellung solcher Vorteile findet sich hier:
("Pabstblog" , Vorteile einer Mediation im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren)
Vorteile:
Konflikte sind Situationen, in denen die Anliegen von zwei Personen, Organisationen oder Institutionen unvereinbar zu sein scheinen. Welchen Verlauf ein Konflikt nimmt – ob er konstruktiv beigelegt oder aber bis zum bitteren Ende ausgefochten wird – hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Beispielsweise spielen die Konfliktlösungskompetenzen der Beteiligten und die Beziehungen der Konfliktpartner zueinander eine wichtige Rolle, ebenso auch kulturelle oder organisationale Kontexte. Konflikte verlaufen insofern immer individuell unterschiedlich - auch wenn sich typische Grundmuster (Eskalationsmodell nach Friedrich Glasl) erkennen lassen.
Stufen 1-3: Verhärtung, Debatte, Taten statt Worte
Am Anfang eines Konflikts stehen Meinungsverschiedenheiten, die von den Beteiligten häufig noch als normal und alltäglich wahrgenommen werden. Gelingt es nicht, die unterschiedlichen Sichtweisen in Deckung zu bringen, so werden die Meinungsverschiedenheiten häufiger und es kommt zum offenen Streit. Die Konfliktpartner versuchen anfangs, den anderen mit Argumenten zu überzeugen. Bleibt eine Verständigung jedoch aus, so greifen die Streitenden zu inhaltlichen Zuspitzungen ("Schwarz-Weiß-Denken") und ersten Druckmitteln. Das Klima verhärtet sich, man spricht nur noch das Notwendigste miteinander und geht sich schließlich ganz aus dem Weg. Die einsetzende Sprachlosigkeit lässt den Konflikt schnell verhärten.
Stufen 4-6: Allianzenbildung, Gesichtsverlust, Drohstrategien
Gelingt es bis hier nicht, den Streit konstruktiv beizulegen, so dreht sich die Abwärtsspirale schneller und der Konflikt gewinnt an Dynamik. Die Konfliktparteien suchen potente Verbündete und schmieden machtvolle Allianzen. Die mittlerweile martialische Rhetorik der Streitenden offenbart, dass der Konflikt seinen konkreten Ursprung verlassen und sich ins Grundsätzliche ausgebreitet hat. Von diesem Punkt ab geht es nur noch ums Gewinnen und darum, den Gegner möglichst vollständig zu bezwingen. Mit immer massiveren Androhungen streben die Konfliktpartner danach, die eigene Macht zu demonstrieren und umfängliche Kontrolle auszuüben. Gezielte Indiskretionen, falsche Behauptungen und Unterstellungen sind probate Mittel, um den „Feind“ möglichst vollständig zu diskreditieren.
Stufen 7 - 9: Kalkulierter Angriff, begrenzte Vernichtung, gemeinsam in den Abgrund
Spätestens an dieser Stelle ist eine wirksame Konflikt-Intervention (z.B. durch Mediation) notwendig, da die Streitenden die Fähigkeit vollends verloren haben, ihren Gegenüber als ebenbürtigen Menschen wahrzunehmen, sondern nur noch verzerrt als bedrohlichen Feind, den es zu vernichten gilt. Wenn der Konflikt aber weiter eskaliert, dann nehmen die Konfliktpartner ab hier auch begrenzte eigene Schäden für sich selbst in Kauf, wenn nur dem Gegner größere Verluste zugefügt werden können. Und schließlich erreicht die Eskalationsspirale ihr bitteres Ende, die vollständige Katastrophe. Hier wird auch die eigene Vernichtung mit einkalkuliert, um den Gegner endgültig zu besiegen.