hoc.consulting GmbH
hoc.consulting GmbH

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

§ 1 Geltungsbereich

Die Website www.hoc-consulting.de wird von der hoc.consulting GmbH („hoc.consulting’’), Am Waldrand 1, 14482 Potsdam, HRB 36997 P Amtsgericht Potsdam betrieben.

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB’’)  der hoc.consulting  regeln die Leistungserbringung zwischen der hoc.consulting und ihren Auftraggeber im Rahmen der Unternehmensberatung und weiterer Dienstleistungen für die Verlags-, Medien- und Dienstleistungsbranche, sowie den Handel mit redaktionellen Inhalten (content broking’’).

Diese AGB gelten ausschließlich für die gesamten zwischen dem Auftraggeber und der hoc.consulting abgeschlossenen Verträge, abweichende AGB haben keine Gültigkeit, es sei denn diesen wurde von der hoc.consulting ausdrücklich zugestimmt.

Die AGB stehen in ihrer jeweils geltenden Fassung auf der Website www.hoc-consulting.de zum Download bereit.

Die Leistungen der hoc.consulting werden als Dienstleistungen vereinbart, ausser es wird im Angebot zwischen der hoc.consulting und dem Auftraggeber ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

§2 Zustandekommen des Vertrages/Vertragsinhalt

Der Vertrag zwischen der hoc.consulting und dem Auftraggeber besteht aus diesen AGB, dem separaten Leistungsangebot („Angebot“) und bei zeitlich andauernden Leistungen dem Angebot beigefügten Zeitplan / Projektplan sowie ggf. aus weiteren beigefügten Anlagen.

 

Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die hoc.consulting GmbH den vom Auftraggeber unterschriebenen Auftrag bestätigt hat (entweder per Email oder durch das Zusenden einer Pro-Forma Rechnung).

 

Die Angebote über die einzelnen Leistungen der hoc.consulting sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und vertraulich zu behandeln.

 

§3 Rangfolge

Im Falle eines Widerspruches zwischen den Regelungen innerhalb der einzelnen Vertragsbestandteile gilt folgende Rangfolge:

(a)         Angebot

(b)         Projektplan

(c)          AGB

(d)         weitere Anlagen in der Reihenfolge, in der sie beigefügt sind

 

§4 Leistungsbeschreibung

Die im einzelnen Auftrag zu erfüllende Leistungserbringung durch die hoc.consulting ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und ggfs dem Projektplan. Zur Leistungserbringung ist die hoc.consulting berechtigt, nach ihrem Ermessen geeignete Dritte mit der Ausführung bestimmter Tätigkeiten zu beauftragen.

§5 Content broking

Die hoc.consulting vermittelt dem Auftraggeber verschiedene Inhalte und Texte von Autoren und Urhebern. Sofern zwischen dem Auftraggeber und hoc.consulting nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich hoc.consulting dem Auftraggeber nur solche Inhalte zu vermitteln,  bei welchem der Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes und ausschließliches Nutzungsrecht am gelieferten Text bzw. an den gelieferten Inhalten erhält. Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf der Auftraggeber die gelieferten Inhalte speichern, vervielfältigen, bearbeiten, verbreiten, öffentlich zugänglich machen, öffentlich aufzuführen, öffentlich vortragen und öffentlich wiedergeben.

 

§6 Zahlung

Das Fälligkeitsdatum (die Fälligkeitsdaten) für die Zahlung(en) ist (sind) im Auftrag/Projektplan festgelegt. Der Auftraggeber hat den Betrag bis spätestens zu dem (den) festgelegten Fälligkeitsdatum(daten) zu zahlen. Die Zahlung hat per Überweisung auf das in der jeweiligen Rechnung angegebene Bankkonto der hoc.consulting zu erfolgen.

 

Die hoc.consulting ist berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, sollte der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug sein. Im Falle eines Verzug des Auftraggeber ist die Leistung der hoc.consulting nicht fällig. Sobald der Auftraggeber nicht mehr in Verzug ist, wird die hoc.consulting den Auftraggeber über den neuen Zeitplan informieren.

Alle Zahlungen des Auftraggeber an die hoc.consulting haben ohne Abzug zu erfolgen. Jegliche Zurückbehaltungsrechte des Auftraggeber sind ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung, wegen der der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht, ist unbestritten oder von der hoc.consulting schriftlich bestätigt oder durch rechtskräftiges Urteil festgestellt. Das gleiche gilt für die Aufrechnung.

 

Der Auftraggeber hat der hoc.consulting für jegliche Teil- oder Gesamtbeträge, mit deren Zahlung er sich nach Maßgabe des Auftrages in Verzug befindet, Verzugszinsen zu zahlen, und zwar (i) 3% p.a. ab dem Fälligkeitsdatum bis zum 30. Kalendertag, (ii) 6% p.a. ab dem 31. Kalendertag des Verzuges bis zum 60. Kalendertag und (iii) 10% p.a. vom 61. Kalendertag an.

 

 

§7 Pflichten des Auftraggeber

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der hoc.consulting zur Erfüllung ihrer Leistungserbringung alle erforderlichen Informationen und Zugänge zur Verfügung zu stellen.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, rechtzeitig vor Beginn der Ausführung der Leistungserbringung durch die hoc.consulting an oder mit EDV-Geräten sicherzustellen, dass die aufgezeichneten Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung).

 

§8 Gewährleistung/Haftung

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggeber bestehen, ist die Haftung der hoc.consulting ausgeschlossen.

Die hoc.consulting gewährleistet, dass Gebrauch, Vermarktung und Nutzung von ihr vermittelter Inhalte des content broking nach bestem Wissen der hoc.consulting ab dem Zeitpunkt der Überlassung an den Auftraggeber nicht gegen Patente, Betriebsgeheimnisse, Urheberrechte, Marken- oder sonstige Eigentumsrechte Dritter verstoßen.

Die hoc.consulting haftet nur für Vorsatz oder grob Fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen oder Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Auftrag.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die hoc.consulting nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. Im Übrigen haftet die hoc.consulting nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Die Haftung ist beschränkt auf solche Schäden, mit denen die hoc.consulting vernünftigerweise rechnen durfte. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf maximal EURO 1.000,00 pro Schadensfall. Wünscht der Auftraggeber eine Haftung notfalls darüber hinaus, so bedarf dies einer gesonderten Regelung im Einzelfall. Für Schäden, die den Betrag von EURO 1.000,00 übersteigen, haftet die hoc.consulting nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung, oder soweit die bestehende Haftpflichtversicherung aufgrund von Serienschäden oder wegen anderer von der hoc.consulting verschuldeter Umstände nicht eintrittspflichtig ist.

Alle etwaigen Schadenersatzansprüche gegen die hoc.consulting verjähren spätestens nach Ablauf von 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Leistungserbringung bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggeber.

§9 Rücktrittsrecht

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Der Auftraggeber hat im Falle der vorzeitigen Kündigung der hoc.consulting alle Kosten und Auslagen zu ersetzen, die der hoc.consulting in Vorbereitung und Ausführung des Auftrages bis zum Zugang der Kündigung entstanden sind.

Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung erbrachten Leistungen der hoc.consulting zahlt der Auftraggeber das vereinbarte Honorar.

§10 Vertrauliche Informationen

Nicht-öffentliche, rechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen der jeweiligen Partei in jeglicher Form, die sich auf geschäftliche Interessen, Finanzdaten, Betriebsdaten, Produktentwicklungspläne, Geistiges Eigentum und sonstige nicht-öffentliche geschäftliche Informationen beziehen; hierbei ist unerheblich, ob diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht. Zu den vertraulichen Informationen zählen auch die Regelungen des Vertrages, einschließlich  vereinbarten Preise.

Die Vertragsparteien vereinbaren, die Vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne dass dies die Folge einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht ist, oder auf Informationen, die nach dem Gesetz oder einer gerichtlichen Verfügung von einer der Parteien offengelegt werden müssen. Ungeachtet des Vorstehenden ist jede Partei berechtigt, vertrauliche Informationen weiterzugeben, um ihre Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gerichtlich durchzusetzen. Ferner darf jede Partei die vertraulichen Informationen auf vertraulicher Basis an Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer oder sonstige Personen, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, weitergeben. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt für die Dauer von zwei (2) Jahren nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag bestehen.

 

§11 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der hoc.consulting. Vereinbarungen, Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung.

 

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtswidrig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Rechtmäßigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt und unbeeinträchtigt. Im Fall der Rechtswidrigkeit, der Unwirksamkeit oder der fehlenden Durchsetzbarkeit einer Regelung wird die unwirksame oder nicht durchsetzbare Regelung durch eine Regelung ersetzt, die von ihrem Sinn und Zweck her so nah wie möglich an den Sinn und Zweck der rechtswidrigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Regelung kommt.

 

 

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